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	<title>Z&#38;B Fahrschule</title>
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	<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 16:35:44 +0000</pubDate>
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		<title>Tiefstehende Sonne</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 16:29:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Was ist zu tun wenn man aufgrund tiefstehender Sonne die Ampel nicht richtig erkennen kann?
Im Zweifel stehen bleiben! Im vorliegenden Fall kam es an einem Stra&#223;enbahn&#252;bergang zu einem Unfall zwischen einer Stra&#223;enbahn und einem Lkw. Der Fahrer des Lkw hatte das f&#252;r ihn geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage &#252;bersehen und damit den Unfall verursacht. Auch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was ist zu tun wenn man aufgrund tiefstehender Sonne die Ampel nicht richtig erkennen kann?</strong></p>
<p>Im Zweifel stehen bleiben! Im vorliegenden Fall kam es an einem Stra&#223;enbahn&#252;bergang zu einem Unfall zwischen einer Stra&#223;enbahn und einem Lkw. Der Fahrer des Lkw hatte das f&#252;r ihn geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage &#252;bersehen und damit den Unfall verursacht. Auch die Aussage, von der Sonne geblendet worden zu sein, &#228;nderte nichts an <strong>der vollen Schuld</strong> des Lkw Fahrers. Der Fahrer eines Fahrzeugs muss sichergehen, dass die Fahrt durch die Lichtzeichenanlage freigegeben sei. Ist dies beispielsweise durch Sonneneinstrahlung nicht zuverl&#228;ssig m&#246;glich, so darf er seine Fahrt auf keinen Fall fortsetzen.</p>
<p>Oberlandesgericht K&#246;ln, 7 U 10/96</p>
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		<title>Aktuelles</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 15:12:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Fahrschule Z&#38;B Bochum
Kortumstr. 140
44787 Bochum
Tel. 0234 / 65210
Unsere B&#252;rozeiten
Montag - Donnerstag
17.00 - 19.00 Uhr
Theoretischer Unterricht
Montag und Mittwoch
18.45 - 20.15 Uhr
Haben Sie noch Fragen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an!
Info@ZundB.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fahrschule Z&amp;B Bochum</strong><br />
Kortumstr. 140<br />
44787 Bochum<br />
Tel. 0234 / 65210</p>
<p><strong>Unsere B&#252;rozeiten</strong><br />
Montag - Donnerstag<br />
17.00 - 19.00 Uhr</p>
<p><strong>Theoretischer Unterricht</strong><br />
Montag und Mittwoch<br />
18.45 - 20.15 Uhr</p>
<p>Haben Sie noch Fragen, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an!<br />
Info@ZundB.de</p>
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		<title>Vorsicht beim R&#252;ckw&#228;rtsfahren</title>
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		<pubDate>Sat, 30 Jan 2010 13:59:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Besondere Vorsicht ist beim Rangieren auf einem &#246;ffentlichen Parkplatz geboten. St&#246;&#223;t ein KFZ, das r&#252;ckw&#228;rts aus einer Parkl&#252;cke herausf&#228;hrt, mit einem Fahrzeug, das r&#252;ckw&#228;rts auf der Fahrgasse zwischen den Parkpl&#228;tzen f&#228;hrt, zusammen, haften beide zur H&#228;lfte. Auf Parkfl&#228;chen gilt das Gebot der gegenseitigen R&#252;cksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, dass Fahrzeuge aus Parkl&#252;cken ausfahren und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Besondere Vorsicht ist beim Rangieren auf einem &#246;ffentlichen Parkplatz geboten. St&#246;&#223;t ein KFZ, das r&#252;ckw&#228;rts aus einer Parkl&#252;cke herausf&#228;hrt, mit einem Fahrzeug, das r&#252;ckw&#228;rts auf der Fahrgasse zwischen den Parkpl&#228;tzen f&#228;hrt, zusammen, haften beide zur H&#228;lfte. Auf Parkfl&#228;chen gilt das Gebot der gegenseitigen R&#252;cksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, dass Fahrzeuge aus Parkl&#252;cken ausfahren und andere den Fahrweg zwischen den Parkbuchten befahren.</p>
<p>Amtsgericht D&#252;ren<br />
Urteil vom 02.08.2008<br />
Aktenzeichen: 42C229/07</p>
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		<title>+++ Wir bieten eine gute Ausbildung zum fairen Preis! +++</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Sep 2007 13:53:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Funktionen des Newstickers:
Der Inhalt des Titels wird 1 zu 1 in die Laufschrift &#252;bernommen. Das Laufband kann beliebig ge&#228;ndert werden. F&#252;r mehrere Inhalte den Titel wie folgt bearbeiten:
+++ Das ist die erste Ticker-Meldung +++ Das ist die zweite Tickermeldung +++ usw usw usw+++
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Funktionen des Newstickers:<br />
Der Inhalt des Titels wird 1 zu 1 in die Laufschrift &#252;bernommen. Das Laufband kann beliebig ge&#228;ndert werden. F&#252;r mehrere Inhalte den Titel wie folgt bearbeiten:</p>
<p>+++ Das ist die erste Ticker-Meldung +++ Das ist die zweite Tickermeldung +++ usw usw usw+++</p>
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		<title>Neues BGH-Urteil zur Abrechnung von Pkw-Sch&#228;den auf Gutachterbasis</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jul 2007 12:18:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein unverschuldeter Autounfall kann sich finanziell lohnen: Der Sch&#228;diger und seine Versicherung m&#252;ssen den Betrag zahlen, der laut Kostenvoranschlag f&#252;r die vollst&#228;ndige Reparatur erforderlich ist - auch wenn der Schaden tats&#228;chlich gar nicht, billiger oder selbst repariert wird. Sehr zum &#196;rger der Versicherungsgesellschaften gilt das selbst f&#252;r die Berechnungen besonders teurer Markenwerkst&#228;tten. Das hat der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein unverschuldeter Autounfall kann sich finanziell lohnen: Der Sch&#228;diger und seine Versicherung m&#252;ssen den Betrag zahlen, der laut Kostenvoranschlag f&#252;r die vollst&#228;ndige Reparatur erforderlich ist - auch wenn der Schaden tats&#228;chlich gar nicht, billiger oder selbst repariert wird. Sehr zum &#196;rger der Versicherungsgesellschaften gilt das selbst f&#252;r die Berechnungen besonders teurer Markenwerkst&#228;tten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, auf das die Stiftung Warentest hinweist, entschieden. </p>
<p>In dem Streitfall legte ein Sportwagenfahrer der Versicherung des Unfallgegners den Kostenvoranschlag einer Porsche-Werkstatt vor. Danach lag der erforderliche Reparaturaufwand bei 30.368,30 Mark. Wichtigster Posten: Arbeitslohn, der bei der Porsche-Werkstatt besonders hoch ausfiel. Das war der Versicherung zu viel. Sie machte aufgrund der durchschnittlichen Stundens&#228;tze in Autowerkst&#228;tten eine neue Rechnung auf. Ergebnis: 25.425,60 Mark. Mehr wollte sie nicht zahlen. </p>
<p>Tats&#228;chlich lie&#223; der Porschefahrer den Unfallwagen gar nicht reparieren. Der Versicherung gegen&#252;ber bestand er dennoch auf Ersatz der laut Kostenvoranschlag erforderlichen Reparaturkosten. Fest steht ohnehin: So lange kein Totalschaden vorliegt, muss ein Unfallopfer sich nicht darauf einlassen, den Schaden etwa durch den Vergleich des Wagenwerts vor und nach dem Unfall zu ermitteln. Stets kann auf der Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abgerechnet werden. </p>
<p>Allerdings ist der Gesch&#228;digte gehalten, den Schaden gering zu halten und eine m&#246;glichst g&#252;nstige Reparatur zu w&#228;hlen. Auf die markengebundene Fachwerkstatt braucht der Gesch&#228;digte aber auch bei fiktiver Schadensberechnung nicht zu verzichten, stellten die Bundesrichter klar. Schlie&#223;lich sei die Reparatur dort gerade bei hochwertigen Autos wirtschaftlich vern&#252;nftig. Deshalb d&#252;rfe der Sch&#228;diger auch den Ersatz der daf&#252;r erforderlichen Kosten verlangen. (sym, 30.04.03) </p>
<p>Bundesgerichtshof<br />
Aktenzeichen VI ZR 398/02</p>
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		<title>Nachlackierung</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jul 2007 12:16:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug stellt eine Nachlackierung, die weder wirtschaftlich noch technisch ins Gewicht f&#228;llt und optisch nur mit einem Lackst&#228;rkemessger&#228;t &#8220;oder bei ganz subtiler Betrachtung&#8221; erkennbar ist, keinen Fehler im Sinne des Gew&#228;hrleistungsrechts dar und verpflichtet den H&#228;ndler nicht zum Schadenersatz.
(Oberlandesgericht D&#252;sseldorf, AZ: 3 U 37/02)
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug stellt eine Nachlackierung, die weder wirtschaftlich noch technisch ins Gewicht f&#228;llt und optisch nur mit einem Lackst&#228;rkemessger&#228;t &#8220;oder bei ganz subtiler Betrachtung&#8221; erkennbar ist, keinen Fehler im Sinne des Gew&#228;hrleistungsrechts dar und verpflichtet den H&#228;ndler nicht zum Schadenersatz.</p>
<p>(Oberlandesgericht D&#252;sseldorf, AZ: 3 U 37/02)</p>
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		<title>F&#252;hrerschein weg nach Cannabis-Konsum</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jul 2007 12:16:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer sich kurz nach dem Konsum von Cannabis-Produkten ans Steuer setzt, muss mit dem sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Betroffene als &#8220;gelegentlicher&#8221; Cannabis-Konsument einzustufen ist. So entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-W&#252;rttemberg. 
In dem von den Verkehrsrechts-Anw&#228;lten im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall, war der Betroffene auf der Autobahn bei einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich kurz nach dem Konsum von Cannabis-Produkten ans Steuer setzt, muss mit dem sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Betroffene als &#8220;gelegentlicher&#8221; Cannabis-Konsument einzustufen ist. So entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-W&#252;rttemberg. </p>
<p>In dem von den Verkehrsrechts-Anw&#228;lten im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall, war der Betroffene auf der Autobahn bei einer Kontrolle aufgefallen. Ein Gutachten ergab, dass er maximal vier Stunden vor der Kontrolle einen &#8220;Joint&#8221; geraucht hatte. Die zust&#228;ndige Stra&#223;enverkehrsbeh&#246;rde entzog ihm daraufhin sofort die Fahrerlaubnis, ohne das Ergebnis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) abzuwarten. Hiergegen beantragte der Mann einstweiligen Rechtsschutz. </p>
<p>Der VGH hielt das Vorgehen der Beh&#246;rde allerdings f&#252;r gerechtfertigt. Der Betroffene sei zum F&#252;hren von Kraftfahrzeugen ungeeignet, weil er offenbar nicht in der Lage sei, Fahren und Cannabis-Konsum voneinander zu trennen. Im akuten Cannabis-Rausch und w&#228;hrend einer mehrst&#252;ndigen &#8220;Abklingphase&#8221; sei die Fahrt&#252;chtigkeit eines Menschen aufgehoben. </p>
<p>Eine dem F&#252;hrerscheinentzug vorgeschaltete Begutachtung komme nur bei Eignungszweifeln in Betracht. Im vorliegenden Fall aber stehe die mangelnde Eignung bereits fest, so dass die Beh&#246;rde ihre Entscheidung auch ohne Hinzuziehung eines Gutachters habe treffen d&#252;rfen. (sym, 30.07.03) </p>
<p>Verwaltungsgerichtshof Baden-W&#252;rttemberg<br />
Aktenzeichen 10 S 323/03</p>
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		<title>Fremde Hilfe</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jul 2007 12:15:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Wer aus eigenem Antrieb versucht, ein von der Fahrbahn abgekommenes, an einer abfallenden B&#246;schung h&#228;ngendes und absturzgef&#228;hrdetes Auto zu bergen, der kann f&#252;r den Schaden, den er dabei durch unsachgem&#228;&#223;es Hantieren erleidet, selbst verantwortlich sein. Hier verletzte sich eine Frau schwer, die ungefragt in das &#8220;h&#228;ngende&#8221; Auto stieg. Die Kfz Haftpflichtversicherung muss daf&#252;r nicht aufkommen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer aus eigenem Antrieb versucht, ein von der Fahrbahn abgekommenes, an einer abfallenden B&#246;schung h&#228;ngendes und absturzgef&#228;hrdetes Auto zu bergen, der kann f&#252;r den Schaden, den er dabei durch unsachgem&#228;&#223;es Hantieren erleidet, selbst verantwortlich sein. Hier verletzte sich eine Frau schwer, die ungefragt in das &#8220;h&#228;ngende&#8221; Auto stieg. Die Kfz Haftpflichtversicherung muss daf&#252;r nicht aufkommen, da kein &#8220;Fremdverschulden&#8221;  vorlag.</p>
<p>(Oberlandesgericht Stuttgart, AZ: 12 U 86/01)</p>
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		<title>Auf Rennstrecken nur sehr eingeschr&#228;nkte Haftung</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jul 2007 12:15:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://web329.server141.star-server.info/index.php/auf-rennstrecken-nur-sehr-eingeschrankte-haftung</guid>
		<description><![CDATA[Bei Wettk&#228;mpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotenzial haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringf&#252;gigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer f&#252;r Sch&#228;den anderer Teilnehmer. Wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist, hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen. 
Im verhandelten Fall waren Kl&#228;ger und Beklagter beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Wettk&#228;mpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotenzial haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringf&#252;gigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer f&#252;r Sch&#228;den anderer Teilnehmer. Wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist, hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen. </p>
<p>Im verhandelten Fall waren Kl&#228;ger und Beklagter beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten â€žGeschwindigkeitspr&#252;fungâ€œ. W&#228;hrend des Wettbewerbs versuchte der Beklagte, mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Kl&#228;gers links zu &#252;berholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zur&#252;ck. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das Fahrzeug des Kl&#228;gers wurde dabei erheblich besch&#228;digt. Der Kl&#228;ger verlangte vom Beklagten Schadenersatz in H&#246;he von 25.000 Euro. </p>
<p>Die Richter wiesen die Klage zur&#252;ck. Der Beklagte hafte nicht. Teilnehmer eines Wettkampfs oder Kampfspiels w&#252;rden grunds&#228;tzlich Verletzungen in Kauf nehmen, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Das habe das Gericht bereits mehrfach entschieden. Nimmt der Gesch&#228;digte einen Mitspieler in Anspruch, handele er widerspr&#252;chlich, da er selbst in dieselbe Lage h&#228;tte gelangen k&#246;nnen. </p>
<p>Dieser Grundsatz gelte f&#252;r alle Wettk&#228;mpfe mit erheblichem Gefahrenpotenzial, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Regeln oder einer geringf&#252;gigen Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszuf&#252;gung besteht. Dazu z&#228;hle auch eine Autorennveranstaltung, bei der die Gefahr von Zusammenst&#246;&#223;en der Fahrzeuge auch bei Einhaltung der Regeln gegeben ist.<br />
(sym, 01.08.03) </p>
<p>BGH<br />
Aktenzeichen VI ZR 321/02</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Ersatz f&#252;r Pkw-Sch&#228;den in der N&#228;he von Bolzpl&#228;tzen</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jul 2007 12:14:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer an einem ungesicherten Bolzplatz parkt, muss damit rechnen, auf den durch B&#228;lle verursachten Sch&#228;den an seinem Auto sitzen zu bleiben. Das gilt sogar dann, wenn die Fl&#228;che ausdr&#252;cklich zum Parken freigegeben ist. 
Im verhandelten Fall, auf den die Verkehrsrechts-Anw&#228;lte im Deutschen Anwaltverein hinweisen, ging es um einen Schulhof, auf dem Fu&#223;balltore ohne Netze aufgestellt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer an einem ungesicherten Bolzplatz parkt, muss damit rechnen, auf den durch B&#228;lle verursachten Sch&#228;den an seinem Auto sitzen zu bleiben. Das gilt sogar dann, wenn die Fl&#228;che ausdr&#252;cklich zum Parken freigegeben ist. </p>
<p>Im verhandelten Fall, auf den die Verkehrsrechts-Anw&#228;lte im Deutschen Anwaltverein hinweisen, ging es um einen Schulhof, auf dem Fu&#223;balltore ohne Netze aufgestellt waren. W&#228;hrend der Unterrichtszeiten, aber auch nachmittags, spielten dort Kinder regelm&#228;&#223;ig Fu&#223;ball. </p>
<p>Das Gericht schrieb der Schultr&#228;gerin zwar ins Stammbuch, sie h&#228;tte ausreichend hohe Fangz&#228;une aufstellen m&#252;ssen, um Passanten und Anlieger vor &#8220;herausfliegenden oder abirrenden&#8221; B&#228;llen zu sch&#252;tzen. Die Kl&#228;ger, die von der Schultr&#228;gerin Ersatz f&#252;r die Beulen in ihren Autos verlangt hatten, gingen allerdings leer aus. </p>
<p>Das Gericht hielt ihnen vor, sie h&#228;tten &#8220;immer wieder neben dem Schulsportplatz geparkt, obwohl f&#252;r jedermann unschwer zu erkennen war, dass die Gefahr abirrender B&#228;lle in hohem Ma&#223;e bestand. Wenn sie unter diesen Umst&#228;nden dennoch ihre Fahrzeuge wieder dort abstellten, so haben sie sich die dann entstandenen Sch&#228;den selbst zuzuschreiben.&#8221; (sym, 30.04.03) </p>
<p>Brandenburgisches Oberlandesgericht<br />
Aktenzeichen: 2 U 44/01</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fu&#223;g&#228;nger muss z&#252;gig &#252;ber die Stra&#223;e gehen</title>
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		<pubDate>Sun, 27 May 2007 12:12:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Fu&#223;g&#228;nger, der mit einem an der Hand mitgef&#252;hrten Fahrrad eine sechs Meter breite Fahrbahn &#252;berqueren will, muss sicherstellen, dass er die Fahrbahn in einem Zuge &#252;berqueren kann. Anderenfalls ist es ihm zumutbar, einen etwa 100 Meter entfernten Ampelgesch&#252;tzten &#220;berweg zu benutzen. Handelt der Fu&#223;g&#228;nger nicht danach, ist er f&#252;r einen Unfall beim Fahrbahn&#252;berqueren voll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Fu&#223;g&#228;nger, der mit einem an der Hand mitgef&#252;hrten Fahrrad eine sechs Meter breite Fahrbahn &#252;berqueren will, muss sicherstellen, dass er die Fahrbahn in einem Zuge &#252;berqueren kann. Anderenfalls ist es ihm zumutbar, einen etwa 100 Meter entfernten Ampelgesch&#252;tzten &#220;berweg zu benutzen. Handelt der Fu&#223;g&#228;nger nicht danach, ist er f&#252;r einen Unfall beim Fahrbahn&#252;berqueren voll verantwortlich.<br />
(jlp, 05.05.03)</p>
<p>Oberlandesgericht Hamm<br />
Aktenzeichen 27 U 86/02</p>
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		<title>Kindlicher &#220;bermut schlie&#223;t Haftung aus</title>
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		<pubDate>Sun, 27 May 2007 12:12:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Kindern im Alter zwischen sieben und acht Jahren, die im Spiel Steine und &#196;pfel &#252;ber eine 2,5 Meter hohe Hecke auf das Nachbargrundst&#252;ck werfen und hierbei dort abgestellte Kraftfahrzeuge besch&#228;digen, haften f&#252;r den eingetretenen Schaden nicht.
Ihnen fehlt in diesem Alter die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht. Selbst wenn diese Kinder gewusst h&#228;tten, dass hinter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kindern im Alter zwischen sieben und acht Jahren, die im Spiel Steine und &#196;pfel &#252;ber eine 2,5 Meter hohe Hecke auf das Nachbargrundst&#252;ck werfen und hierbei dort abgestellte Kraftfahrzeuge besch&#228;digen, haften f&#252;r den eingetretenen Schaden nicht.</p>
<p>Ihnen fehlt in diesem Alter die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht. Selbst wenn diese Kinder gewusst h&#228;tten, dass hinter dieser Hecke auch Kraftfahrzeuge abgestellt sein k&#246;nnten, f&#252;hrt dies nicht zu deren Haftung. Denn wenn Kinder herumtoben und sich ganz auf ein Spiel konzentrieren, wird die Kenntnis von der m&#246;glichen Gef&#228;hrlichkeit von Steinw&#252;rfen in ein nicht einsehbares Gel&#228;nde vom kindlichen &#220;bermut &#252;berlagert. (jlp, 07.05.03)</p>
<p>Oberlandesgericht K&#246;ln<br />
Aktenzeichen 22 U 71/02</p>
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